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ORBIS-REISEN ist seit 1967 Ihr Spezialist für Rundreisen weltweit. 

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Reiseversicherungen

Sie können bei ORBIS-Reisen Reiseversicherungen der ERV (früher Europäische Reiseversicherung) abschließen. Bitte teilen Sie uns bei der Buchung Ihrer Reise mit, ob Sie eine Reiseversicherung benötigen.

Hier finden Sie die einzelnen Angebote der ERV (wenn Sie Fragen zu den Tarifen haben, rufen Sie uns bitte an - Tel. 0921/789210):


RundumSorglos-Schutzpaket (PDF-Datei, 227 KB)  

Reiserücktrittskostenversicherung einzeln (PDF-Datei, 153 KB) 

Reisekrankenversicherung einzeln (PDF-Datei, 124 KB)   

Weitere Einzelversicherungen z.B. Gepäck, Unfall (PDF-Datei, 91 KB) 

Jahresversicherungen (PDF-Datei, 160 KB)


Bei allen Versicherungen können Sie sich entscheiden zwischen einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall und einem (günstigeren) Tarif mit Selbstbeteiligung.
Informationen zur Selbstbeteiligung

Alle Versicherungen können für Einzelpersonen oder für Familien abgeschlossen werden. Die Familienversicherung gilt für 2 Erwachsene und mind. 1 mitreisendes Kind oder für 1 Erwachsenen und mind. 2 Kinder. Die Altersgrenze für mitreisende Kinder ist 25 Jahre. Bei Einmal-Versicherungen müssen Paare ohne Kinder zwei Einzelversicherungen abschließen, bei Jahresversicherungen kann  für Paare ohne Kinder auch der Familientarif abgeschlossen werden.

Viele Tarife unterscheiden zwischen Europa und Welt. Versicherungstechnisch zu Europa gezählt werden alle Mittelmeer-Anliegerstaaten, die Kanarischen Inseln, Madeira, die Azoren und Spitzbergen.
Liste der versicherungstechnisch zu Europa gehörenden Länder

Gegenüber anderen Versicherungen punktet die ERV u.a. durch den medizinischen Beratungsservice VOR der Reise und die Notfallhilfe WÄHREND der Reise.
Informationen zum medizinischen Beratungsservice und der Notfallhilfe

Abschlussfrist: Wir empfehlen den Abschluss zusammen mit der Reisebuchung. Reiserücktrittskosten-Versicherungen und alle Pakete, die diese enthalten, können bis 14 Tage nach Reisebuchung abgeschlossen werden, Einzelversicherungen wie Auslandskranken- oder Gepäckversicherung bis zum Tag vor Reisebeginn. Jahresversicherungen, die eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten, können bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden, allerdings nur, wenn bis dahin keine Rücktrittsgründe vorliegen.

Wichtige Hinweise für Reisende mit Vorerkrankungen: Als "Vorerkrankung" in der Reiserücktrittskostenversicherung zählt alles, was in den letzten 6 Monaten vor Buchung der Reise ärztlich behandelt wurde. Alles andere gilt als unerwartet und wird bedingungsgemäß reguliert. Psychische Erkrankungen sind in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.

Jahresversicherungen: Oft rechnen sich diese bereits bei einer Reise pro Jahr! Versichert sind aber dann alle Reisen (inclusive Tagesreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen. Für USA-/Kanada-Reisen wird kein Aufschlag fällig. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht mindestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.

Hier finden Sie die ausführlichen Versicherungsbedingungen: 

ERV-Versicherungsbedingungen für Einmal-Versicherungen (PDF-Datei, 200 KB)

ERV-Versicherungsbedingungen für Jahresversicherungen (PDF-Datei, 148 KB) 


 

Neue Tarife seit 1.6.2011!