Wenn Sie nach Buchung der Reise und Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung erkranken und es noch unsicher ist, ob Sie die Reise antreten können, können Sie sich von einem erfahrenen Reisemediziner kostenlos telefonisch beraten lassen: Der Mediziner bespricht mit Ihnen gemeinsam, ob von der Reise abzuraten und diese zu stornieren ist.
Besteht die Aussicht auf rechtzeitige Genesung, können Sie beruhigt den Beginn der Reise abwarten. Das Stornorisiko (höhere Kosten durch höhere Stornosätze bei kurzfristiger Stornierung) trägt nach der Beratung die ERV.
Wenn Sie eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben, können Sie während der Reise die Notrufzentrale der ERV 24 Stunden täglich erreichen.
Wenn Sie eines der RundumSorglos-Pakete abgeschlossen haben, können Sie die Notrufzentrale der ERV 24 Stunden täglich erreichen. Hier hilft man Ihnen nicht nur im Falle einer Erkrankung, sondern z.B. auch bei der Ersatzbeschaffung beim Verlust von Reisedokumenten.