Sie können bei ORBIS-Reisen Reiseversicherungen der ERV (früher Europäische Reiseversicherung) abschließen. Bitte teilen Sie uns bei der Buchung Ihrer Reise mit, ob Sie eine Reiseversicherung benötigen.
Hier finden Sie die einzelnen Angebote der ERV (wenn Sie Fragen zu den Tarifen haben, rufen Sie uns bitte an - Tel. 0921/789210):
RundumSorglos-Schutzpaket incl. RRV (PDF-Datei, 147 KB)
Reiserücktritts-/Stornokostenversicherung (RRV) einzeln (PDF-Datei, 123 KB)
Jahresversicherungen (PDF-Datei, 160 KB)
(RundumSorglos-Schutzpaket oder Reiserücktritts-/Stornokostenversicherung, gültig für ALLE Reisen innerhalb eines Jahres; auch Nur-Flüge, Hotelübernachtungen in Deutschland etc.)
Reisekrankenversicherung einzeln (PDF-Datei, 36 KB)
Weitere Einzelversicherungen z.B. Gepäck, Unfall (PDF-Datei, 104 KB)
Bei allen Versicherungen können Sie sich entscheiden zwischen einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall und einem (günstigeren) Tarif mit Selbstbeteiligung.
Informationen zur Selbstbeteiligung
Alle Versicherungen können für Einzelpersonen oder für Familien abgeschlossen werden. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie. Für die Wahl des Familientarifs ist das Alter des ältesten zu versichernden Familienmitglieds maßgeblich.
Bitte beachten Sie die unterschiedliche Definition von "Familie" bei Einmal- und bei Jahresversicherungen:
Die Familienversicherung bei Einmal-Versicherungen gilt für 2 Erwachsene* und mind. 1 mitreisendes Kind oder für 1 Erwachsenen und mind. 2 Kinder. Die Altersgrenze für mitreisende Kinder ist 25 Jahre. Bei Einmal-Versicherungen müssen Paare ohne Kinder zwei Einzelversicherungen abschließen.
Die Familienversicherung bei Jahresversicherungen kann auch von Paaren* ohne Kinder abgeschlossen werden. Selbstverständlich sind auch hier alle Kinder bis 25 Jahre mit versichert.
* Die beiden Erwachsenen müssen nicht miteinander verheiratet sein.
Viele Tarife unterscheiden zwischen Europa und Welt. Versicherungstechnisch zu Europa gezählt werden alle Mittelmeer-Anliegerstaaten, die Kanarischen Inseln, Madeira, die Azoren und Spitzbergen.
Liste der versicherungstechnisch zu Europa gehörenden Länder
Gegenüber anderen Versicherungen punktet die ERV u.a. durch die medizinische Stornoberatung VOR der Reise und die Notfallhilfe WÄHREND der Reise.
Informationen zum medizinischen Beratungsservice und der Notfallhilfe
Abschlussfrist: Wir empfehlen den Abschluss zusammen mit der Reisebuchung. Reiserücktrittskosten-Versicherungen und alle Pakete, die diese enthalten, können bis 14 Tage nach Reisebuchung abgeschlossen werden, Einzelversicherungen wie Auslandskranken- oder Gepäckversicherung bis zum Tag vor Reisebeginn. Jahresversicherungen, die eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten, können bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden, allerdings nur, wenn bis dahin keine Rücktrittsgründe vorliegen.
Wichtige Hinweise für Reisende mit Vorerkrankungen: Als "Vorerkrankung" in der Reiserücktritts-/Stornokostenversicherung zählt alles, was in den letzten 6 Monaten vor Buchung der Reise ärztlich behandelt wurde. Alles andere gilt als unerwartet und wird bedingungsgemäß reguliert. Kontrolluntersuchungen gefährden nicht den Versicherungsschutz in der Stornoversicherung. Psychische und Sucht-Erkrankungen sind in der Reiserücktritts-/Stornokostenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.
Jahresversicherungen: Oft rechnen sich diese bereits bei einer Reise pro Jahr! Versichert sind aber dann alle Reisen (inclusive Tages- und Wochenendreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen. Für USA-/Kanada-Reisen wird kein Aufschlag fällig. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht mindestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
Hier finden Sie die ausführlichen Versicherungsbedingungen:
ERV-Versicherungsbedingungen für Einmal-Versicherungen (PDF-Datei, 318 KB)
ERV-Versicherungsbedingungen für Jahresversicherungen (PDF-Datei, 274 KB)