Einreisebestimmungen in die USA für deutsche und österreichische Staatsangehörige

Für die Einreise in die USA benötigen deutsche und österreichische Staatsangehörige*

* Staatsangehörige anderer Nationen erfragen die für Sie gültigen Bestimmungen bitte bei Orbis-Reisen; die Punkte 1 sowie 3-6 sind für alle Nationen gleich; lediglich Punkt 2 (ESTA oder Visum) kann sich unterscheiden


1) einen über das Reiseende hinaus gültigen maschinenlesbaren Reisepass
Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt einen eigenen, mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass; ein Kindereintrag im Pass eines Elternteils ist weder für die visumfreie noch für die Einreise mit Visum ausreichend.

2) in der Regel eine ESTA-Einreisegenehmigung ("Electronic System for Travel Authorization")
Diese muss von Ihnen selbst online beantragt werden; die Kosten betragen derzeit USD 21,- und werden mit Kreditkarte bezahlt. Wir empfehlen, diese Einreisegenehmigung ca. 2-3 Monate vor Reisebeginn zu beantragen. Jeder Reiseteilnehmer, auch Kinder, benötigt seine eigene ESTA-Einreisegenehmigung.
Bitte nutzen Sie nur die ESTA-App (gibt es für Android und iOS) oder den offiziellen Link:
https://esta.cbp.dhs.gov/

Detallierte Informationen zu ESTA und visumpflichtige Ausnahmen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite. Bitte prüfen Sie VOR der Buchung der Reise, ob Sie mit ESTA einreisen können oder ob Sie ein Visum benötigen, da bei der Visabeantragung mit mehrmonatigen Wartezeiten zu rechnen ist.

3) TSA-Daten (TSA = „Transportation Security Administration“)
Diese Daten benötigt die Fluggesellschaft zur Ticketausstellung. Wenn Sie bei uns die Rundreise mit Flügen buchen, geben wir diese Daten in die Flugbuchung ein. Benötigt werden für die TSA der komplette Name exakt wie im maschinenlesbaren Teil des Passes inclusive aller Vornamen sowie das Geburtsdatum. Auf Ihrem Flugticket sehen Sie den Nachnamen und oft nur den ersten Vornamen, die anderen Informationen werden aber im Hintergrund der Buchung gespeichert für die amerikanischen Behörden, die diese ein paar Tage vor Abflug von der Fluggesellschaft übermittelt bekommen.
Passnummer und -gültigkeit sowie Adresse in den USA werden hier noch nicht benötigt.

4) APIS-Daten (APIS = „Advance Passenger Information System“)
Diese Daten werden von der Fluggesellschaft beim Check-In abgefragt. Beim Online-Check-In geben Sie sie selbst ein. Die Fluggesellschaft muss diese kurz vor Start der Maschine an die
US-Behörden übermitteln. Abgefragt wird hier neben Geburtsdatum, Passnummer und -gültigkeit auch die erste Hoteladresse in den USA (die Hotelliste erhalten Sie von uns ca. 10-12 Tage vor Reisebeginn)

Die Corona-Impfpflicht wurde zum 12.5.23 aufgehoben.
Die Corona-Testpflicht wurde zum 12.6.22 aufgehoben.

ESTA-Einreisegenehmigung - Voraussetzungen für USA-Reisen ohne Visum


Seit dem 12. Januar 2009 benötigen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) ohne Visum in die USA reisen, zwingend eine via Internet (App oder Webseite) zu beantragende ESTA-Einreisegenehmigung.
Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren*.
* Bei Wechsel des Reisepasses, Änderung des Namens, Wechsel der Staatsangehörigkeit oder wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat, ist ein neues ESTA zu beantragen.
 

Eine ESTA-Einreisegenemigung wird nur dann erteilt, wenn

  • jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, einen eigenen*, über das Reiseende hinaus gültigen Reisepass eines Landes hat, das für das ESTA-Verfahren zugelassen ist (Deutschland, Österreich und die meisten EU-Länder gehören dazu)
    * Ein Kindereintrag im Pass eines Elternteils ist weder für die visumfreie noch für die Einreise mit Visum ausreichend.
  • Ihr gültiger Reisepass* elektronisch ist mit einem digitalen Chip, der biometrische Daten zum Passinhaber enthält (das ist bei den regulären bordeauxroten deutschen Reisepässen der Fall)
    - Vorläufige* Reisepässe werden zur visumfreien Einreise nicht anerkannt!
    - Einfache Kinderreisepässe/Kinderausweise* werden zur visumfreien Einreise nicht anerkannt!
    * In diesen Fällen müssten Sie ein Visum beim Konsulat beantragen. Es ist daher sinnvoller, einen neuen elektronischen Reisepass zu beantragen.
  • Sie seit dem 1.3.2011 nicht* (weder privat noch beruflich) im Iran, Irak, Nordkorea, Sudan, Syrien, Libyen, Jemen, Somalia bzw. in Kuba seit 12.1.2021 waren
    * Wenn Sie seit dem 1.3.2011 in einem dieser Länder waren bzw. seit 12.1.2021 in Kuba, egal aus welchem Grund, müssen Sie ein Visum beim Konsulat beantragen. Die visumfreie Einreise mit ESTA wird nicht gewährt.
  • Sie neben der deutschen oder österreichischen Staatsbürgerschaft keine zweite Staatsbürgerschaft von Iran, Irak, Nordkorea Sudan, Syrien, Libyen, Jemen, Somalia oder Kuba haben oder hatten.
    * Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer deutschen oder österreichischen Staatsbürgerschaft eine zweite Staatsbürgerschaft von einem dieser Länder haben oder hatten, müssen Sie ein Visum beim Konsulat beantragen. Die visumfreie Einreise mit ESTA wird nicht gewährt.
  • Sie alle ESTA-Sicherheitsfragen mit NEIN* beantworten können
    *Ein JA bei einer der Sicherheitsfragen führt automatisch zur Ablehnung des ESTA-Antrags. Sie müssen dann ein Visum beantragen.


Wichtig!
1. Wenn Sie eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich.
2. Auch wenn Sie keine elektronische Reiseerlaubnis über die ESTA-Seite erhalten haben, ist ein Visum zu beantragen. 
3. Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm und eine online erteilte ESTA-Einreisegenehmigung begründet keinen rechtlichen Anspruch auf Einreise in die USA, auch ein erteiltes Visum tut das nicht. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft IMMER der zuständige US-Grenzbeamte.
4. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Orbis-Reisen GmbH keine Haftung übernimmt, wenn Ihnen die Einreise in die USA aus welchen Gründen auch immer verweigert werden sollte.

 

ESTA-Einreisegenehmigung - Beantragung

Bitte nutzen Sie NUR die Esta-App (gibt es für Android und iOS) ODER diesen Link (gehen Sie NICHT über Google* oder eine andere Suchmaschine*)

https://esta.cbp.dhs.gov/

  • Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist auch in deutscher Sprache und 15 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. 
  • Seit dem 26.5.2022 kostet diese Einreisegenehmigung USD 21,- pro Person. Dieser Betrag ist bei der Antragsstellung per Kreditkarte (Mastercard, Visacard, AmericanExpress) zu bezahlen. Der Name auf der Kreditkarte muss nicht identisch sein mit dem Namen des Antragsstellers.
  • Eingabe-Hinweise für einige Pflichtfelder (z.B. Kontakt in den USA) erhalten Sie mit der Orbis-Reisebestätigung.
  • Es ist zwingend erforderlich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen in die USA mit sich zu führen. 
  • Der Antrag muss mindestens 72 Stunden vor Abflug gestellt werden. Es empfiehlt sich allerdings eine möglichst frühzeitige Beantragung, damit Sie, sollten Sie wider Erwarten eine Ablehnung erhalten, noch Zeit haben, sich um ein Visum zu kümmern.
  • Falls Sie versehentlich einen fehlerhaften ESTA-Antrag abgesandt haben, müssen Sie einen weiteren Antrag mit den korrekten Daten stellen, für den allerdings noch einmal die Antragsgebühr fällig wird. Dabei wird der fehlerhafte Antrag in der Regel überschrieben.
    Sollte dies nicht zutreffen, wird empfohlen, eine erläuternde e-mail an cbp.esta@dhs.gov zu senden. Ihre Angaben werden dann manuell überprüft und der fehlerhafte Antrag ggf. gelöscht. Anschließend können Sie einen neuen Antrag absenden.
  • Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt.
     

* Hinweis: Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ oft zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA kostenpflichtig zum Download anbieten. Es ist daher empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link (undefinedhttps://esta.cbp.dhs.gov/) direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben.

 

US-Botschaften und Generalkonsulate in Deutschland und Österreich

Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf den Webseiten der US-Botschaften in Berlin oder Wien:

Deutschland*:    https://de.usembassy.gov/de/
* Auf dieser Webseite finden Sie neben den Kontaktdaten der Konsularabteilung in der US-Botschaft in Berlin auch die Kontaktdaten der US-Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig und München.

Österreich:     https://at.usembassy.gov/de/

 

ESTA-Beantragung über Dienstleister

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, ESTA selbst online zu beantragen. Das ist der übliche, schnellste und kostengünstigste Weg.

Wenn Sie Ihren ESTA-Antrag allerdings nicht selbst stellen möchten, können Sie sich auch an einen hierauf spezialisierten Dienstleister wenden. Im Internet findet man zahlreiche Dienstleister, sowohl seriöse als auch dubiose.

Unsere Empfehlung:
CIBT VisumCentrale*
:    www.visumcentrale.de
Servicenummer der VisumCentrale (Mo-Fr, 8.00-19.00 Uhr): Tel. 030-230959175

* Die CIBT Visum Centrale ist ein unabhängiges Dienstleistungsunternehmen für die Besorgung von Visa und Einreisegenehmigungen weltweit, mit dem wir und unsere Reiseteilnehmer seit vielen Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Die Bearbeitung erfolgt schnell, unkompliziert und sicher. Erfahrene, qualifizierte Mitarbeiter beantworten Ihnen alle bei der Stellung des Antrags möglicherweise auftretenden Fragen. Für diese Dienstleistung berechnet die Visum Centrale Ihnen zusätzlich zur offiziellen ESTA-Gebühr Servicegebühren für ihre Dienstleistung. Diese entnehmen Sie bitte der o.g. Webseite, bevor Sie einen Auftrag erteilen, und vergleichen diese ggf. mit anderen An